täter-opfer-ausgleich (TOA)

Konfliktschlichtung zwischen Geschädigten und Täter*innen.

Wir helfen Ihnen.

Konfliktschlichtung zwischen Geschädigten und Täter*innen

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) - was ist das?

Der TOA ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktschlichtung zwischen Geschädigten und Täter*innen. Die Durchführung eines TOA ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Vor, während, nach und vor allem statt einer Hauptverhandlung.

 

Geschädigte erhalten die Gelegenheit, ihren Konflikt eigenverantwortlich aufzuarbeiten. Ziel ist es, durch direkte Kommunikation und Vermittlung eine Wiedergutmachung und Versöhnung zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um materielle Schadenswiedergutmachung, sondern auch um die ideelle Aufarbeitung des begangenen und erlittenen Unrechts.


Neutrale, fachlich ausgebildete Berater*innen unserer Praxis, führen die Gespräche mit den Geschädigten. Sie unterstützen Geschädigte und Täter*innen bei ihren Bemühungen um eine konstruktive Konfliktlösung und helfen ihnen, eine angemessene Entschädigungsleistung der Täter*innen zu vereinbaren.


Voraussetzung für einen TOA ist, dass beide Parteien freiwillig an den Gesprächen teil-nehmen. Nur die wirkliche Bereitschaft ermöglicht eine konstruktive Auseinandersetzung.

 

Der TOA wird in Anlehnung an die §§10 und 15 des JGG durchgeführt.

Die Zielgruppe der Maßnahme sind jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen zwischen 14 und 21 Jahren.

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Auftakt TOA - wann kommt ein TOA zustande?

    Der Täter/die Täterin setzt sich mit Hilfe der zuständigen Kolleg*innen der Fachabteilung „Jugendhilfe im Strafverfahren“ (JuhiS) des zuständigen Jugendamtes mit der begangenen Straftat auseinander und es wird das Angebot eines TOA durch die JuhiS unterbreitet. Wenn der Täter / die Täterin dem zustimmt und Verantwortungsbereitschaft zeigt, dann folgen die folgenden beschriebenen Schritte.

     

    Die JuhiS informiert die Praxis via*log und leitet die notwendigen Kontaktdaten weiter.


    Im Falle, dass die Täter-Opfer-Rolle nicht klar differenziert werden kann (z.B. bei gewalttätigen Auseinandersetzungen mehrerer Parteien), sich die Beteiligten aber zu einem TOA bereiterklären, müssen sich diese selbständig, in Absprache mit der JuhiS, an die Praxis via*log wenden, um einen TOA auf den Weg zu bringen.

  • Einladung der Geschädigten zu einem Erstgespräch

    Die Geschädigten werden durch die Praxis via*log schriftlich zu einem Einzelgespräch eingeladen. Es nehmen nur der/die Geschädigte und der/die Berater*in der Praxis teil. Bei Minderjährigen dürfen Erziehungsberechtigte oder eine andere Vertrauensperson das Erstgespräch begleiten und daran teilnehmen.

     

    In einem Einladungsbrief erhalten sie Vorinformationen zum Ablauf, ggfs. notwendige Schweigepflichtentbindungen und Terminvorschläge.


    Die Rückmeldung, ob ein Erstgespräch gewünscht wird, soll innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen.

Ja, ich wünsche ein Erstgespräch

Nein - Ende des TOAs

  • Erstgespräch mit den Geschädigten

    Die Geschädigten werden zuerst ausführlich zum Verfahren und zum Angebot des TOA informiert. Sie werden darüber informiert, dass die Täter*innen zu einem TOA bereit sind und glaubhaft versichert haben, die Verantwortung für die begangene Tat übernehmen zu wollen. Sofern es ihnen möglich ist, berichten die Betroffenen über das Tatgeschehen und dessen Folgen.

     

    Es wird besprochen, ob sie einen TOA wünschen, ob eine Wiedergutmachung aus ihrer Sicht möglich ist und wie diese aussehen kann. Wenn das Ausgleichsgespräch gewünscht wird, dann werden mögliche Erwartungen und Befürchtungen für das Gespräch thematisiert.


    Zum weiteren Verlauf werden verbindliche Absprachen getroffen und diese schriftlich festgehalten.

Ja, ich wünsche ein Erstgespräch

Nein - Ende des TOAs

  • Einladung der Täter*innen zum Erstgespräch

    Die Täter*innen werden durch die Praxis via*log schriftlich zu einem Einzelgespräch eingeladen. Hier können auf Wunsch die Erziehungsberechtigten, oder eine Vertrauensperson mit einbezogen werden. In einem Einladungsbrief erhalten sie Vorinformationen zum Ablauf, ggfs. notwendige Schweigepflichtentbindungen und Terminvorschläge.


    In dem Vorgespräch werden die Täter*innen ausführlich zum Verfahren und zum Angebot des TOA informiert. Sie bekommen die Möglichkeit und den Rahmen über die Tat, Ursachen und mögliche Folgen zu sprechen. Ein mögliches Ausgleichsgespräch wird vorbereitet und es wird besprochen, welche Erwartungen und Befürchtungen die Täter*innen haben.


    Zum weiteren Verlauf werden verbindliche Absprachen getroffen und diese schriftlich festgehalten.

  • Vorbereitung des Ausgleichsgeprächs

    Die Täter*innen werden durch die Praxis via*log schriftlich zu einem Einzelgespräch eingeladen. Hier können auf Wunsch die Erziehungsberechtigten, oder eine Vertrauensperson mit einbezogen werden. In einem Einladungsbrief erhalten sie Vorinformationen zum Ablauf, ggfs. notwendige Schweigepflichtentbindungen und Terminvorschläge.


    In dem Vorgespräch werden die Täter*innen ausführlich zum Verfahren und zum Angebot des TOA informiert. Sie bekommen die Möglichkeit und den Rahmen über die Tat, Ursachen und mögliche Folgen zu sprechen. Ein mögliches Ausgleichsgespräch wird vorbereitet und es wird besprochen, welche Erwartungen und Befürchtungen die Täter*innen haben.


    Zum weiteren Verlauf werden verbindliche Absprachen getroffen und diese schriftlich festgehalten.

  • Das Ausgleichsgepräch

    Im Ausgleichsgespräch wird für beide Parteien Raum geschaffen, die Tat emotional aufzuarbeiten. Die am Gespräch beteiligten Personen werden getrennt empfangen und treffen im Beisein einer Fachkraft der Praxis aufeinander. Zu Beginn werden die Gesprächsregeln erläutert. Das Gespräch wird von der Fachkraft moderiert. Beiden Parteien wird Raum gegeben, den Konflikt aus der eigenen Sichtweise zu schildern.

     

    Alle Beteiligten bringen ihre persönlichen Vorstellungen zur Wiedergutmachung in das Gespräch ein. Am Ende des Gesprächs werden, soweit möglich, die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge schriftlich festgehalten, die im Anschluss an die JuhiS weitergeleitet werden.

  • Bericht / Nachbereitung

    Im Ausgleichsgespräch wird für beide Parteien Raum geschaffen, die Tat emotional aufzuarbeiten. Die am Gespräch beteiligten Personen werden getrennt empfangen und treffen im Beisein einer Fachkraft der Praxis aufeinander. Zu Beginn werden die Gesprächsregeln erläutert. Das Gespräch wird von der Fachkraft moderiert. Beiden Parteien wird Raum gegeben, den Konflikt aus der eigenen Sichtweise zu schildern.

     

    Alle Beteiligten bringen ihre persönlichen Vorstellungen zur Wiedergutmachung in das Gespräch ein. Am Ende des Gesprächs werden, soweit möglich, die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge schriftlich festgehalten, die im Anschluss an die JuhiS weitergeleitet werden.

Beratungsangebote

Weitere Beratung können Sie bei folgenden Einrichtungen erhalten:


Caritas Coesfeld

Telefon: 02541-720 50 und Online Beratung möglich

https://caritas-coesfeld.de


Weisser Ring e. V.

Opfer-Telefon: 116 006 und Onlineberatung

www.weisser-ring.de


Männer Hilfe Telefon

Telefon: 123 990 0 und Online Beratung möglich

https://www.maennerhilfetelefon.de


Frauen ev.

Telefon: 02541-970 620

https://frauen-ev.de


Chance e.V. Münster

Telefon: 0251 – 620 880

https://chance-muenster.de